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„Allgemeines Kirchgeld“ und „besonderes Kirchgeld“ sind zwei verschiedene Steuerarten

Das allgemeine Kirchgeld ist die so genannte „Ortskirchensteuer“. Es dient der Finanzierung von Aufgaben und Leistungen in den Gemeinden. Die Entrichtung des allgemeinen Kirchgeldes ist Bestandteil des Kirchensteuergesetzes und den Gemeinden seit Jahrzehnten vertraut. Neuerungen gibt es jedoch auch hier.

Das besondere Kirchgeld ist eine bestimmte Form der Kirchensteuer, die ausschließlich für Ehepaare in glaubensverschiedener Ehe gilt. Es ist in Bayern zum Jahresanfang 2004 in Kraft getreten. Mit seiner Einführung soll eine Gerechtigkeitslücke im Kirchensteuersystem geschlossen werden.
 
   
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